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Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Ausführung und Leistung

  1. Wir verpflichten uns zu fachmännischer, sorgfältiger, material schonender und umweltbewusster Textilpflege.

  2. Die Wäscherei Waschhuus kann für besondere Artikel (Risikoteile, teure und/oder materialbedingt bearbeitungsintensive Stücke usw.) Zuschläge auf den in der Preisliste festgesetzten Preisen verlangen.

  3. Die durch die Wäscherei Waschhuus ausgezählte Stückzahl resp. ausgezählte Mengen sind massgebend für die Lieferung, Rückgabe und Verrechnung.

 

II. Verantwortlichkeit

 

  1. Jede Haftung von der Wäscherei Waschhuus wird wegbedungen, ausgenommen für  Fälle grober Fahrlässigkeit. Dies bedeutet namentlich:

    • ​Voraussetzung einer Haftung von der Wäscherei Waschhuus ist die Beständigkeit der Artikel bei einer Behandlung gemäss dem auf der Textilpflegekennzeichnung empfohlenen Verfahren.
      Bei fehlender Textilpflegekennzeichnung stellt die Wäscherei Waschhuus auf ihre Fachkenntnisse und auf den Verwendungszweck des Artikels ab; eine Haftung wird bei fehlender Textilpflegekennzeichnung ausdrücklich abgelehnt.

    • Trotz vorangegangener fachmännischer einfacher Warenschau können wir keine Verantwortung übernehmen für Schäden, die entstehen durch eine nicht erkennbare Beschaffenheit oder durch verborgene Mängel, wie ungenügende Festigkeit des Materials oder der Nähte, Echtheit der Färbung und Drucken, Einflüsse auf Knöpfe, Schnallen, Reissverschlüsse, Achselpolster, Ornamente, Bändel usw. oder durch eine fehlerhafte Textilpflegekennzeichnung. Eine Haftung für Mass- oder Farbtonveränderungen der Stoffe und Gewirke im üblichen Toleranzbereich ist ausgeschlossen.

    • Die Notwendigkeit für eine Sonderbehandlung muss offensichtlich sein, insbesondere durch feststellbare empfindliche Eigenschaften oder durch Verschmutzungen, welche eine Sonderbehandlung bedingen. Die Pflegesymbole und/oder Pflegehinweise der Textilpflegekennzeichnung sind für die Wäscherei Waschhuus massgebend.

  2. Die Wäscherei Waschhuus kann den Pflegeauftrag mit Vorbehalten (sogenannte Vorbehaltserklärung) entgegennehmen.

  3. Eine Erfolgsgarantie von der Wäscherei Waschhuus ist ausgeschlossen.

 

III. Rückgabe

 

  1. Wir bemühen uns, die vereinbarten Liefertermine einzuhalten. Verzögerungen berechtigen den Kunden jedoch nicht zu Schadenersatzansprüchen.

  2. Die Ausgabe des Artikels erfolgt nur gegen Bezahlung und gegen Rückgabe des Abholscheins. Ist der Abholschein nicht mehr erhältlich, kann sich die Wäscherei Waschhuus mit der Vorweisung eines den Kunden eindeutig identifizierenden Ausweises begnügen. Der Kunde hat den Erhalt der Ware in diesem Falle unterschriftlich zu bestätigen. Bei Grosskunden erfolgt die Rechnungsstellung gemäss separater Absprache.

  3. Die Artikel müssen innerhalb von sechs Monaten nach Auftragserteilung abgeholt werden. Erfolgt die Abholung nicht innert dieser Frist, kann die Wäscherei Waschhuus ersatzlos über diese Artikel verfügen. Bei wertvolleren Artikeln mahnt die Wäscherei Waschhuus den Kunden vorgängig, sofern Name und Adresse des Kunden bekannt sind. Es besteht jedoch keinerlei Verpflichtung seitens der Wäscherei Waschhuus, diesbezüglich Nachforschungen anzustellen.

  4. Ist ein Auftrag nicht ausführbar, wird der Artikel im jeweiligen Zustand zurückgegeben.

 

IV. Beanstandungen

 

  1. Reklamationen des Kunden müssen unter Vorlage der Zahlungsquittung unverzüglich, spätestens innert drei Arbeitstagen ab Entgegennahme des Artikels erfolgen.

  2. Beanstandungen werden durch die Wäscherei Waschhuus sorgfältig geprüft und begründet, beantwortet oder erklärt. Das weitere Vorgehen (sachgemässe Behandlung, Übergabe zur Begutachtung und Schlichtung an die Paritätische Schadenerledigungsstelle usw.) wird nach Möglichkeit im Einvernehmen mit dem Kunden festgelegt.

  3. Schadenfälle im Textilpflegebereich können in der Schweiz nicht versichert werden.
    Ein allfälliger Schadenersatz bei Schäden am Artikel oder bei Verlust desselben bemisst sich nach der Zeitwerttabelle für die Wertabnahme von Textilpflegeartikeln.
    Ein Realersatz ist ausgeschlossen.

V.  Anwendbares Recht und Gerichtsstand

 

  1. Es ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar. Gerichtsstand ist bei allen allfälligen Streitigkeiten Hochdorf.

  2. Kommt bei Beanstandungen keine Einigung zustande, soll der Schadenfall der Paritätischen Schadenerledigungsstelle der Konsumentenschutzorganisation des VTS und des Verbandes der Textilhändler, dem Swiss Fashion Stores (SFS), zur Begutachtung und Schlichtung unterbreitet werden.

 

Hitzkirch, im Jahr 2021

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